Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

V. Die Verfassungspolitik in der Sprache der beiden Landeszeitungen Das Verfassungsprogramm der Volkspartei wird von den O. N. mit zum Teil sich wiederholenden und schlagwortartig gebrauchten Redewendungen, wie «Demokratie im Rahmen der Monarchie», «Demokratischer Ausbau der Verfassung», «Ausbau der Volksrechte» und «Liechtenstein den Liechtensteinern» den Lesern deutlich ge­ macht. In Punkt 1 der Grundsatzerklärung der Volkspartei heißt es, sie stehe uneingeschränkt zur demokratischen Monarchie auf parla­ mentarischer Grundlage, und sie strebe ein Volksfürstentum — in der O. N. Ausgabe vom 16. November 1918142 wird das Volksfür­ stentum Belgien als Vorbild herangezogen — als selbständiges Mit­ glied des Völkerbundes an. In der Staatsform des «Volksfürsten­ tums» wird offensichtlich das Gegenstück zum Obrigkeitsstaat ge­ sehen, den ein Einsender in den O. N. vom 5. Februar 1919,4S in den §§ 28, 24 Absatz 2 und 25 der Verfassung von 1862 verwirklicht sieht. Unter Volksfürstentum versteht er: «Alles für das Volk und unter Mitwirkung des Volkes.» Dies ist gleichbedeutend mit der Forderung, wie sie im Parteiprogramm der Volkspartei unter Punkt 1 und im Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck unter Artikel 1 aufscheint, «demokratische Monarchie auf parlamentarischer Grund­ lage», die einen demokratischen Ausbau der Verfassung und einen Ausbau der Volksrechte erfordert. Das Volk müßte einen viel größe­ ren Einfluß auf Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung be­ kommen. Die Volkspartei verlange insbesondere den Ausbau der Pressefreiheit, des freien Vereins- und Versammlungsrechtes, des Schutzes der Inländer im Auslande. Die Regierung habe aus Landes­ bürgern zu bestehen. Unter dem Schlagwort «volkstümliche Verfas­ sung»144 charakterisieren die O. N. die zukünftige Verfassung. Es dürfe nicht eine «im alten österreichischen Schablonenstil» ausge­ arbeitete Verfassung sein, sondern sie müsse von einem «tüchtigen Juristen des benachbarten Schweizerlandes» verfaßt werden. Es müsse eine Verfassung sein, aus der «jeder Hauch des Absolutismus verschwindet und nur das Wohl für das Land und die Sorge für das 142 Nr. 47, 16. November 1918. 143 Nr. 6. 144 Nr. 29, 26. April 1919 (Landeswochenschau). 95
	        

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