Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

festlegte, mangels «innerer Motivierung .. . recht weitgehend» und empfahl in einem Schreiben vom 6. April 1920 an Prinz Karl von Liechtenstein,134 ihn «vielleicht nicht in allen seinen Konzessionen» zu gewähren. Das Schweigen um die Verfassungsarbeiten veranlaßte auch die O. N. am 12. Juni 1920, den Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck zu publizieren. Der Entwurf von Prinz Karl von Liechtenstein trage dem «Wunsch nach einer vollen und ganzen Revision der Verfassung» zu wenig Rechnung, bemängeln die O. N. Auf der andern Seite begegnet man dem Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck mit Reserviertheit. So notiert Kabinettsrat J. Martin am 14. Juli 1920 auf einem Aktenumschlag: «Seine Durch­ laucht möchten sich nicht mit der Forderung (von Prinz Eduard) an das Volksblatt identifizieren, sondern es lieber diesem überlassen, ob es in der Angelegenheit durch Veröffentlichung von Artikeln» Stellung beziehen möchte.135 Zutreffend für den schleppenden Gang der Verfassungsarbeiten dürfte wohl die Bemerkung von Dr. M. Ritter in einem Schreiben vom 10. Juni 1919 an Prinz Eduard von Liech­ tenstein sein: «Wie E. D. sich überzeugt haben dürften, kranken un­ sere derzeitigen Verhältnisse insbesondere auch daran, daß mangels Personen, die sich dafür eignen, verschiedene dringende Angelegen­ heiten einfach auf die lange Bank geschoben werden».136 Entscheidend für den weiteren Verlauf waren die Schloßabmachun­ gen zwischen Landesfürst und Parteien vom 10. bis 15. September 1920.137 
Diese Vereinbarungsgespräche tragen deutlich den Stempel der Volkspartei. Ihre Anforderungen an die Verfassung wurden prä­ zisiert. Die Bürgerpartei fühlte sich übergangen, doch hatte sie noch in der Verfassungskommission die Möglichkeit, ein gewichtiges Wort mitzureden. Diese Abmachungen dienten zusammen mit den Ent­ würfen von Dr. Wilhelm Beck und Prinz Karl von Liechtenstein dem Landesverweser Dr. J. Peer als Grundlage. Es ist zu einseitig und nicht richtig, wenn in der Literatur138 im Anschluß an Josef Ospelt139 Dr. J. Peer als der Schöpfer der Verfassung angesehen wird. Er selbst versichert in einem privaten Schreiben vom 7. Dezember 1920 an 134 LRA SF Wiener Gesandtschaftsakten. 135 LRA SF Wiener Gesandtschaftsakten. 136 LRA SF Wiener Gesandtschaftsakten. 137 So Dr. Peer im Landtag vom 8. März 1921. 138 Pappermann E., 41; Spillmann H. J., Die rechtliche und politische Lage des Fürstentums Liechtenstein nach dem Weltkrieg 1933, 15; Steger G., Fürst und Landtag nach liechtensteinischem Recht, Diss. Fribourg 1950, 39. 138 JBL 37, 45. 93
	        

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