Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

schlag des Landtagsvizepräsidenten Fritz Walser die Herren Dr. Mar­ tin Ritter (Rechtsanwalt in Innsbruck), Dr. Wilhelm Beck (Rechts­ anwalt in Vaduz) und Emil Batliner (Landwirt in Mauren) ange­ hörten, der jedoch die Wahl ablehnte. Für ihn wurde in der Land­ tagssitzung vom 12. November 1918 Josef Marxer (Landwirt, Eschen) gewählt. Versuche von Seiten der Abgeordneten um Dr. Wilhelm Beck, diese «Regierungsbestellung» als verfassungskonform hinzustellen, schei­ terten in Anbetracht des klaren Wortlautes der Verfassung. Den Rechtfertigungsversuchen79 fehlte es denn auch an einer klaren Rechtsgrundlage, so etwa, wenn der Landtagsvizepräsident erklärte, daß mit der Zustimmung des Landes Verwesers zu dieser «Umwand­ lung»80 die «erforderliche Abänderung der Staatsgrundgesetze auf ganz legalem Wege eingeleitet» worden sei.81 Zweifel an der Gesetz­ mäßigkeit des provisorischen Vollzugsausschusses durfte in den O. N. nur ein Landwirt anmelden, weil für ihn, wie für das Volk, nicht der Vorgang (Demission des Landesverwesers und Wahl des Voll­ zugsausschusses), sondern das Ergebnis, die «Volksregierung», ent­ scheidend war. Er schreibt: «Wenn auch der Vorgang an jenem be­ rühmten Novembertage vom Standpunkte der Gesetzlichkeit aus be­ trachtet, nicht ganz einwandfrei sein mag, deswegen freuen wir uns doch über den uns gebrachten Erfolg. Wäre jener Staatsstreich am 7. November nicht ausgeführt worden, dann hätten wir heute das 79 Dr. Wilhelm Beck nahm einen solchen bereits in der Landtagsdebatte vom 14. Oktober 1918 vorweg, Landtagsprotokoll, LRA Jg. 1918 S 4, indem er Deutschland als Beispiel heranzog. In Deutschland habe man die parlamenta­ rische Regierung sogar vor der Verfassungsänderung eingeführt und erst nach­ träglich einige wenige Bestimmungen der Reichsverfassung abgeändert resp. ändere man sie gegenwärtig ab. Dr. Beck weist auch darauf hin, daß nach dem Sinne und Geiste unserer Verfassung sehr wohl eine parlamentarische Regierung ohne ihre Änderung eingeführt werden könne. Diese Rechtsauffas­ sung steht in Widerspruch zu dem von Dr. Martin Ritter verfaßten Schreiben vom 19. November 1918. Siehe dazu Fußn. 80. 80 Hier liegt eine Falschinterpretation der Demission des Landesverwesers vor. Landesverweser von Imhof konnte keine Zustimmung zu einer Regierungsneu­ bildung geben. Dies wußte er zu genau. Er wollte denn auch mit seiner Demis­ sion einer Regierungsneubildung nicht im Wege stehen, die aber nur mit der «Höchsten Entschließung» vor sich gehen konnte. Ein von Dr. Martin Ritter verfaßtes Schreiben vom 19. November 1918, wonach der Landesfürst den Vollzugsausschuß als seine Regierung anerkennt, erhielt nie die fürstliche Sank­ tion und blieb ein Entwurf, LRA SF Präsidialakten 1918, ZI. 50. U. a. hätte der Landesfürst erklären sollen: «Ich genehmige daher den von Meinem Land­ tage gewählten Vollzugs-Ausschuß in Gnaden als Meine Regierung und beauf­ trage sie, in Übereinstimmung mit dem Landtage die erforderliche Verfassungs­ änderung auszuarbeiten und Mir zu unterbreiten.» 81 Landtagsprotokoll vom 12. November 1918, LRA Jg. 1918 S 4. 82
	        

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