Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

Büchel und seinen Kollegen»12 zu finden. Mit der Einführung des direkten Wahlrechts am 21. Januar 191813 war der Boden für Par­ teibildungen endgültig aufbereitet, so daß der unmittelbare Kontakt zwischen den Führungsspitzen und der Anhängerschaft der Parteien zum Tragen kam. Das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Geschlos­ senheit fanden die beiden Parteien durch die menschliche sowie nicht unwesentlich durch eine zum Teil emotionale und regionale Verbun­ denheit ihrer Anhängerschaft14, die von starken Führerpersönlich­ keiten15 geleitet wurden, so daß aus Gesinnungsgenossen eine organi­ sierte Bewegung wurde16. So vermerken die O. N. in ihrer Ausgabe vom 18. Januar 1918 unter dem Titel politisches Erwachen?': «Wie bereits in letzter Nummer angetönt wurde, sollen sich verschiedene Leute auf die Wahlgeschäfte schon heute vorbereiten. Ja, es sollen sogar Vereine in Bewegung gesetzt werden, damit die Wahlen einen für eine bestimmte Richtung (L. V.) günstigen Ausfall nehmen. Uns kann es im Grunde nur freuen, daß es anscheinend bei uns zum par­ teipolitischen Erwachen kommt und daß gerade von jener Seite, die stets die Entstehung von politischen Parteien verpönte, parteipoli­ tische Praktiken in Szene gesetzt werden.» In den Gemeinden bilde­ ten sich gleichgesinnte Ortsgruppen mit einem ausgeprägten politi- 12 L. V. Nr. 49, 6. Dezember 1918 (Vaduz. Einges.). Hier wird ausgeführt: «Dem Herrn Abgeordneten Peter Büchel aus Mauren ist der Dank und die Anerken­ nung nicht nur seiner Mitbürger im Unterlande, sondern auch eines größeren Teiles der Männer des Oberlandes gesichert; und wir dürfen hoffen, daß der Verfasser des in der letzten Nummer des ,L. V.' erschienenen Artikels: ,Wo sind unsere Führer?' mit seinen prächtigen, wertvollen Ausführungen viel er­ reicht hat: Die Zeit der Führerlosigkeit auf unserer Seite ist hoffentlich endlich vorüber.» Zur Person Peter Büchels: Er wurde am 19. Juni 1872 geboren und starb am 24. April 1958. Er war Bürger von Mauren und von Beruf Landwirt. Von 1918 bis 1938 gehörte er dem Landtag an und bekleidete von 1926 bis 1938 ein Regierungsamt. Siehe die Würdigung seiner Person im L. V. Nr. 47, 26. April 1958, und Nr. 48, 29. April 1958. 13 Dieses Gesetz vom 21. Jänner 1918 betreffend die Abänderung der Landtags­ wahlordnung ersetzte die im 6. Hauptstück der Verfassung von 1862 festge­ legte indirekte Wahl des Landtags (sog. Wahlmännerwahl) durch die direkte Wahl der Landtagsabgeordneten. Zur Geschichte des Wahlrechts vgl. die aus­ führliche Darstellung bei Carlo Scheiber, Das Wahlrecht von Liechtenstein als Verwirklichung der demokratischen Wahlrechtsidee, Memmingen 1967, insbe­ sondere 22 ff. In einem Beitrag der O. N. Nr. 5, 2. Februar 1918 (Unser neues Wahlrecht), wird die Bedeutung des neuen Wahlrechts hervorgestrichen: «Frei­ lich, eine eigentliche Erziehung zum aktiven Staatsbürgertum muß erst kommen, aber den Anfang dazu, die Erweckung des Staatsinteresses, bringt uns das neue Wahlrecht. . .» 14 Die regionale Begrenzung der beiden Parteien nach Oberland und Unterland ist auffallend. Vgl. dazu hinten, 8 f. 15 Dies war schon 1848 der Fall. Vgl. Geiger P., 41. 10 Dies äußert sich in häufigen Ortsversammlungen. 63
	        

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