Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

2. So viel zur Aktualität einer politischen Philosophie, die auf die grie­ chische Antike zurückgeht. Wichtiger ist es aber, daß wir uns darauf besinnen, worin deren Gehalt zu suchen ist. Wir sehen diesen im aristotelischen Begriff von Gemeinschaft und Gemeinwohl gegeben. Das Charakteristische für Aristoteles ist, daß die öffentliche Gemein­ schaft ganz konkrete Probleme des Lebens und Überlebens, aber auch ihren vollendeten Ausbau zu lösen hat, daß an der Lösung dieser Probleme jeder einzelne vital interessiert ist, daß die Lösung aber nur gelingt, wenn die Gemeinschaft als Ganzes und vor allem die Regierenden in ihr höchsten menschlichen Ansprüchen gerecht werden. Der Staat ist nicht ein edles pädagogisches Unternehmen, auch nicht eine Besserungsanstalt für die gefallene Natur. Die Politik ist nicht ein Betätigungsfeld für idealistische Aristokraten wie Piaton dachte. Sie ist auch nicht ein Ort der Verworfenheit, der Unterdrückung und des Geschäftes. Sie. ist schließlich auch nicht ein gesellschaftlich stabilisierender Raster im Sinne einer positiven soziologischen Ver­ kehrsmoral, wonach kollisionsfrei maximale Konsumfreiheit aller Werte sicherzustellen wäre, ein perfekter und kaum noch zu ent­ schleiernder, Egoismus. Die Gemeinschaft ist vielmehr eine fundamentale Tatsache. Der ein­ zelne ist abhängig, unvollständig, nicht im Sein und vielleicht nicht in seinem Leben, aber zu seinem Glück und zu seiner Vollendung genügt er sich selbst nicht. In der Gemeinschaft ist er entsprechend seinen natürlichen Interessen aufgerufen, das Beste zu leisten und das Beste zu finden: den Mitmenschen als Mitursache seiner gelun­ genen Existenz. In diesem Sinne ist der Staat, wenn er seinem Ziel entsprechend aufgebaut ist, der. Ort, wo der einzelne Bürger im eigenen Interesse erfahren kann, daß seine Mitarbeit ihn und alle in ihrem gerechten, anständigen Verhalten zueinander bestätigt. Das Einzig­ artige an Aristoteles ist, daß dieser Prozeß der Begegnung mit dem andern, seiner Anlage und seinem Interesse zum Inhalt zuerst des häuslichen und dann umfassend des bürgerlichen Gemeinschaftsver­ hältnisses erhoben wird. Nicht indem von oben her. dekretiert wird, nicht indem moralische Vorstellungen durchgesetzt werden, sondern indem auf tausend Weisen nach Nutzen und Interesse sachgemäß gearbeitet, gehandelt, erstritten wird, darin aber ein umfassendes und darum gerechtes Verständnis aller berücksichtigt bleibt, so besteht der Staat. Damit erlebt ein Bürger den andern als gerechten Mann, 48
	        

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