Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

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Unabhängigkeit Gemeint ist die größtmögliche Unabhängigkeit (Souveränität)103 un­ ter Anerkennung der Tatsache, daß besonders der nicht autarke Kleinstaat notwendig in Kommunikation mit der Außenwelt und stets in einer gewissen Abhängigkeit lebt. Ist der Kleinstaat zu klein zur Abkapselung, so muß er anderseits stets darauf achten, daß er nicht in totale Abhängigkeit von außen gerät. Mag er besonders günstige Voraussetzungen zur Einrichtung einer menschlichen Ord­ nung, zur Entfaltung der menschlichen Person mitbringen, so liegt in der Wahrung der Unabhängigkeit gegenüber den größeren Staaten seine Schwäche und bedarf aller Anstrengungen. Es wird sich immer nur um eine sehr relativierte Unabhängigkeit handeln können. Totale Unabhängigkeit ist nicht möglich. Das gegenteilige Ziel wäre die Selbstaufgabe. Die Selbstbehauptung kann von innen ebenso wie von außen gefährdet werden. Manche Erscheinungen, wie sie im I. Teil aufgezeigt wurden, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Die Bewahrung der Unabhängigkeit ist die Grundlage der Selbstverwirk­ lichung und die Voraussetzung zur Erlangung der übrigen Ziele. selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Niedermann (siehe Anm. 55), 60 ff. Vor Regierungsantritt hat jeder Fürst auszusprechen, daß er das Land in seiner «Integrität erhalten» wird (Art. 13 Abs. 1 der Verfassung). Zum Solidaritäts­ ziel bekennt sich unser Staat durch seine langjährigen humanitären Leistungen, durch die, wenn auch bescheidenen, Leistungen der Entwicklungshilfe und durch die internationale Zusammenarbeit auf anderen Gebieten. Zu den Zielsetzungen allgemein vgl. Riklin (siehe Anm. 73), 51 ff. Inhaltlich stimmen die drei genannten Zielsetzungen mit den von Riklin für jede Politik verlangten Zielen (Frieden, staatliche Unabhängigkeit, Freiheit, Gleichheit) überein. 103 Offizielle Erklärungen zur Unabhängigkeit aus neuester Zeit u. a.: Prinz Heinrich von Liechtenstein, namens der liechtensteinischen Delegation ah den Vorbereitungsgesprächen für die KSZE, in Helsinki am 4. 12. 1972, im L. Volksblatt vom 13. 12. 1972/L. Vaterland vom 7. 12. 1972: «Liechtenstein hält unmißverständlich am souveränen Recht aller Staaten fest, über ihr eigenes Schicksal und ihre eigenen Angelegenheiten zu entscheiden.»; in ähn­ lichem Sinne: Alfred Hilbe anläßlich der Unterzeichnung der Freihandelsab­ kommen zwischen den nicht beitrittswilligen EFTA-Staaten und den Euro­ päischen Gemeinschaften und der dreiseitigen Zusatzabkommen Liechtenstein- Schweiz-Europäische Gemeinschaften, in Brüssel am 22. 7. 1972, im L. Volks­ blatt vom 25. 7. 1972/L. Vaterland vom 25. 7. 1972; derselbe, zur Eröffnung der KSZE, in Helsinki am 5. 7. 1973, im L. Volksblatt vom 10. 7. 1973/ L. Vaterland vom 7. 7. 1973; Walter Kieber anläßlich der dritten Phase der KSZE, in Helsinki am 1. 8. 1975, im L. Volksblatt vom 2. 8. 1975/L. Vater­ land vom 2. 8. 1975; Bericht der Fürstlichen Regierung an den Landtag über die Teilnahme des Fürstentums Liechtenstein an der KSZE vom 28. 10. 1975,22. 198
	        

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