Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

werden immer mehr zur Zusammenarbeit gezwungen.81 Die Frage ist nur, ob unser Staat in diesem Geschehen (wenigstens in beschränk­ tem Maße) als mitverantwortliches und solidarisches Subjekt oder nur als Objekt teilnimmt. Franz Hohler schreibt82, Liechtenstein könne den großen Staaten in einer Zeit der langsamen «Auflösung fester staatlicher Formen» etwas voraushaben, es könne ein Staat sein, der den Prozeß «unter­ wegs zur Staatslosigkeit» bereits vollziehe, ein Staat, dem die «dro­ hende Gebärde» fehle, mit dem sich ein Mensch «identifizieren» könne. Das mag stimmen. Aber wenn dieser Staat eben eine eigene Größe, «dessen Maß am Menschen genommen wurde», sein und blei­ ben soll, ist er in einer Zeit, wo die Grenzen durchlässig werden und eine ungeheure Dynamik die Staaten zusammentreibt, im Spiel und Gegenspiel der Abhängigkeiten, besonders herausgefordert, sich zu behaupten — während er in einer statischen Welt, überspitzt formu­ liert, von gewaltmäßigen Eingriffen abgesehen, gewissermaßen durch die Einzeichnung auf der Landkarte gesichert war. Dies zwingt auch Liechtenstein, ergänzend zur bisherigen Politik, notwendig zu neuen, besonders multilateralen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet. Bekannt ist die Äußerung von Botschafter Paul Jolles: «Nur wenn die Schweiz mitwirkt, kann sie auf ihr Schicksal einwirken.»83 Wer als sehr kleiner Staat nicht dabei ist, wo alle Staaten zur Zusammen­ arbeit versammelt sind, läuft Gefahr, mit der Zeit überhaupt über­ 81 Die in Sachen Unabhängigkeit seit Jahrhunderten sensibilisierte und erfahrene Schweiz ist sich dieser Realität voll bewußt: «Die Interdependenz auf allen Gebieten ist eine Tatsache unserer Zeit, deren Auswirkungen ein kleines indu­ strialisiertes Land, das keine Rohstoffe besitzt..., besonders zu spüren bekommt. Die Unabhängigkeit hat daher nicht mehr den gleichen Sinn, der ihr früher zukam. Sie ist untrennbar mit der Zusammenarbeit verbunden . . . Die Schweiz kann sich der Einordnung in die immer stärker zusammenwachsende Völker­ gemeinschaft nicht entziehen und muß sich auch Normen unterstellen, die in­ ternationale Geltung haben.» Bericht des Bundesrates an die Bundesversamm­ lung über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1971 —1975 vom 13. 3. 1972, BB1 1972 I 1035 f. 82 In LPS 3, 42. 88 Die Mitwirkung soll auf diese Weise unter veränderten Bedingungen wiederum der Unabhängigkeit dienen. Vgl. Richtlinien 1971—1975 (siehe Anm. 81), 1035; Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 27. 6. 1973, BB1 1973 II 117, 132, 147. «Erhalten und Be­ wahren der Unabhängigkeit bedeutet gerade für den Kleinstaat, seine Umwelt mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in einem für ihn günsti­ gen Sinne zu beeinflussen. Vermehrte gegenseitige Abhängigkeit bedingt auch vermehrte Zusammenarbeit. Die Schweiz hat aus dieser Erkenntnis, vorab auf wirtschaftlichem Gebiet, längst die Konsequenzen gezogen...»: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Richtlinien der Regierungs­ politik in der Legislaturperiode 1975—1979 vom 28. 1. 1976, BBl 1976 I 459. 191
	        

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