der Beteiligung der Bürger. Dennoch treten infolge bewußtseinsmä ßiger Veränderungen oder infolge von Gewichtsverschiebungen immer mehr
Einseitigkeiten und
LJnausgewogenheiten, Verzerrungen, die desintegrierend wirken, und
Schwächungen und
Verunsicherun gen der Stellung des einzelnen zutage: Es war oben vom Volk als zweiter Komponente der Staatsgewalt die Rede. Den
Frauen jedoch fehlt das Stimm- und Wahlrecht. Dies wird, trotz teils besonderer Verhältnisse, von einem großen Teil der Bevölkerung als Ungerechtigkeit und Vorenthaltung heute völker rechtlich untermauerter Menschenrechte empfunden.58 Und ist nicht der kleine Staat heute auf sein ganzes politisches Potential angewie sen? Die einseitige Stimm- und Wahlberechtigung schafft Bürger zweierlei Rechts, wirkt zunehmend desintegrierend und hält das ohnehin begrenzte politische Potential noch künstlich nieder. Das gesetzesmäßige Organ des Volkes ist der
Landtag. Mit 15 Ab geordneten (seit 1862), ohne festes eigenes Sekretariat und mit einem relativ bescheidenen jährlichen Gesamtkostenaufwand hat er eine stets wachsende Zahl von Vorlagen (Gesetze, internationale Abkom men, Finanzbeschlüsse) aus allen Fachbereichen des Rechts, aus Be reichen der Wirtschaft, der Finanzen, des Erziehungswesens, der Technik, des Bauwesens usw. zu bearbeiten, über ein Jahresbudget von Fr. 160 Mio zu befinden und eine Verwaltung mit rund 240 Beamten und Angestellten (ohne Lehrerschaft) zu kontrollieren und teils die Oberaufsicht über die Alters- und Hinterlassenenversiche- rung, die Invalidenversicherung und Familienausgleichskasse, die Liechtensteinischen Kraftwerke und die Landesbank auszuüben. Ist unser kleines Parlament nicht überlastet? Es fehlt an genügend Ab geordneten, um — wie es in anderen Ländern der Fall ist — wenig stens eine minimale Arbeitsteilung nach fachlicher Eignung in Land tagskommissionen und im Landtag selbst (womit auch eine gewisse zeitliche Entlastung verbunden wäre) vorzunehmen. So kommt das Volk in der Ausübung seines Anteils an der Staatsgewalt zu kurz. Die Stimme des Volkes, die Stimmen des Volkes sind nicht mehr 68 Die neueste parlamentarische Verfassungsinitiative vom 13. 5. 1976 auf Ermög lichung der Einführung des Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene ist ein viel versprechender Vorschlag, der zu einer etappenweisen Bereinigung des Pro blems führen kann. 180