Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

Sehr reger Rechtshilfeverkehr wickelt sich in Strafsachen mit dem benachbarten schweizerischen Kanton St. Gallen ab, insbesondere mit den Bezirksämtern Werdenberg in Buchs und Sargans in Flums. In Österreich sind es vor allem die Vorarlberger Gerichte, die bei den liechtensteinischen Behörden mit Rechtshilfeersuchen vorstellig wer­ den. Nahezu alle Rechtshilfeersuchen, die aus der Bundesrepublik Deutschland kommen, stammen von Staatsanwaltschaften. Dies hängt mit der Organisation des deutschen Strafverfahrens zusammen, weil in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaften ermit­ teln und nicht der Untersuchungsrichter. Von den deutschen Staats­ anwaltschaften sind es insbesondere jene beim Landgericht München I und beim Landgericht Stuttgart, also jene aus dem süddeutschen Raum, ab und zu auch die Staatsanwaltschaften Karlsruhe, Kassel, Bochum, Frankfurt am Main und Hamburg. Die Schaffung von Sonderdezernaten für Wirtschaftsstrafverfahren bei einzelnen Staats­ anwaltschaften macht sich auch im Rechtshilfeverkehr durch eine Häufung von Rechtshilfeersuchen von bestimmten deutschen Staats­ anwaltschaften bemerkbar. Wenn man den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen nach Materien unterteilt, kann man etwa sagen, daß die Rechtshilfeersuchen aus der Bundesrepublik Deutschland in den meisten Fällen mit dort anhängigen Wirtschaftsstrafsachen zusammenhängen. Es sind dies für die liechtensteinischen Behörden auch die umfangreichsten, zeit­ raubendsten und schwierigsten Verfahren. Bei den Rechtshilfeersu­ chen aus Österreich handelt es sich meist um allgemeine Straftatbe­ stände.20 In eigentlichen Wirtschaftsstrafsachen gelangt Österreich relativ selten an die liechtensteinischen Behörden. Bei der Schweiz ergibt sich diesbezüglich ein anderes Bild. Nachdem in der Schweiz die meisten Vergehen und Übertretungen des Stra­ ßenverkehrsgesetzes samt den dazugehörigen Verordnungen und Bundesratbeschlüssen gerichtlich verfolgt und bestraft werden, stammt eine große Anzahl von Rechtshilfeersuchen aus diesem Ge­ biet. Erwähnenswert sind auch die Verfahren im Zusammenhang mit Ladendiebstählen im benachbarten schweizerischen Rheintal, vor allem aus den Einkaufszentren Buchs und Sargans. In Wirtschafts­ strafsachen gelangt die Schweiz von Jahr zu Jahr häufiger an Liech­ tenstein. In diesem Zusammenhang wäre etwa der Rechtshilfever­ 20 Zum Beispiel Diebstahl, falsche Zeugenaussage, Betrug, Sachbeschädigung, fahr- lässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. 157
	        

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