Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

VE. Das Regierungssystem in den Verfassungsarbeiten 1. Der Landtagsbeschluß vom 10. Dezember 1918 Der Landtagsbeschluß vom 10. Dezember 1918 legt in den Ziffern 1, 3 und 4 fest, daß die Regierung aus dem vom Landesfürsten im Einvernehmen mit dem Landtag zu ernennenden Landesverweser und zwei durch den Landtag zu wählenden Regierungsräten zu bestehen habe. Wenn ein Regierungsmitglied durch seine Amtsführung das Vertrauen des Volkes und des Landtages verliert, ist der Landtag berechtigt, dessen Enthebung beim Landesfürsten zu beantragen. Zum Landesverweser soll in erster Linie ein hiefür geeigneter Liech­ tensteiner bestellt werden.179 Damit sind die Weichen für die Ausge­ staltung des zukünftigen Regierungssystems in der Verfassung bereits gestellt, auch wenn sich in der Folge an der Frage der Landeszuge­ hörigkeit des Landesverwesers eine Parteienpolemik entzündet. Diese Frage wird, losgelöst von der Frage des Regierungssystems, in die Diskussion geworfen, da sie parteipolitisch und -taktisch gewichtiger ist. Der Landtagsbeschluß sieht vor, die Machtstellung des Landes­ fürsten in zweierlei Hinsicht zu beschränken, einmal in Hinsicht auf die Bestellung des Landesverwesers und einmal in Hinsicht auf die Landeszugehörigkeit des Landesverwesers. Der Landesfürst ist bei der Bestellung des Landesverwesers nicht mehr frei. Sowohl in der Person als auch in deren Landeszugehörigkeit ist er an das Einver­ nehmen des Landtages gebunden. 2. Der Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck Der Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck datiert vom Januar 1919 i8° £r steht am 
Beginn der verfassungspolitischen Auseinander­ setzung und muß daher in seiner zeitlichen Bezogenheit auf die Revi­ sionsbestrebungen gesehen werden.181 Der Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck bildet die Grundlage der Verfassungsdiskussion und dient auch dem Verfassungsentwurf von Prinz Karl von Liech­ tenstein als Vorlage. Dem Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm 178 So LRA SF Präsidialakten 1918, ZI. 44. 180 Siehe Fußn. 130 und 183. 181 Vgl. dazu die Bemerkungen der O. N. Nr. 53, 3. Juli 1920. 103
	        

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