Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

«Mini»-154, «Kleinst»-, «Diminutiv»-155, «Zwerg»-158 und «Minia­ tur-Staaten157 geläufig und gleichbedeutend. Was den Inhalt des Begriffes «Mikrostaat» anbelangt, so besteht keine auch nur annähernde Ubereinstimmung über die Kriterien der mikrostaatlichen Existenz; vielmehr sind die verwendeten Definitio­ nen ziemlich willkürlich formuliert worden. Immerhin hat die Um­ schreibung des vormaligen UN-Generalsekretärs U Thant Verbrei­ tung erfahren. In seinem Jahresrapport 1966/67 bezeichnete er «Mikrostaaten» als «entities which are exceptionally small in area, population and human and economic resources».158 
Dabei bleibt aller­ dings offen, was unter «außergewöhnlich klein» zu verstehen ist. Umso größer ist die Versuchung, zunächst einmal leicht meßbare Kriterien aufzustellen, welche eine Trennung zwischen gewöhnlichen Staaten und «Mikrostaaten» ermöglichen könnten. Als Maßzahlen bieten sich vorab die Fläche, die Bevölkerungszahl und die Höhe des Bruttosozialprodukts an. Daneben könnten aber mit gleicher Berech­ tigung auch etwa die Staatsausgaben, die Konsumneigung, die Stahl­ produktion, die Exporte oder gar die Anzahl der Motorfahrzeuge hinzugezogen werden.159 Typisch ist die Definition von Ehrhardt, wonach der «Mikrostaat» aufzufassen sei als «unabhängige, effektive politische Einheit auf zugehörigem Gebiet mit weniger als 300 000 zugehörigen Einwoh­ nern, die völkerrechtliche Rechte und Pflichten von Staaten nicht hinreichend wahrnehmen kann».160 Daneben finden sich zahlreiche Vorschläge für weniger weitgehende oder weitergehende Abgrenzun­ gen. Bemerkenswert ist jedenfalls der Umstand, daß bei den meisten Versuchen zur Unterscheidung von «Mikrostaaten» von gewöhnli­ chen Staaten die Haltung hinsichtlich konkreter Fälle einen entspre­ chenden Einfluß auf die Festsetzung der Grenzen hatte. So wider­ strebt es Ehrhardt, Luxemburg (mit 300 000 Einwohnern) schon zu den Mikrostaaten zu zählen, weil es sich dabei um einen etablierten Kleinstaat handle, der zudem noch Gründungsmitglied der UN ist. 184 Patricia W. Blair, The Ministate Dilemma, Carnegie Endowment for inter­ national Peace, Occasional Paper No 6, October 1967, 1 ff. (zit. bei Ehrhardt 116 Anm. 7) und Rapoport 159. 155 Farran 132. 159 Liubomir Radovanovic, Das Zwergstaatenproblem, in Internationale Politik (Belgrad) 20 (1969), 26 ff. 157 
Lanfranconi 26. 158 
UN-DOC. A/6701/Add. 1, para. 163. 15» Ehrhardt, Mikrostaat 23, bezeichnet den Staat als «Ergebnis langdauernder sozialer Erfahrungen», wozu auch eine gewisse Anzahl von Geburten und Todesfällen sowie von Motorfahrzeugen gehöre(!). 160 Ehrhardt, Mikrostaat 87, 102. 54
	        

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