Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

von Maßnahmen innen- wie außenpolitischer Art: getroffen, die ein Weiterbestehen des liechtensteinischen Staates gewährleisteten.105 e) 
Die Souveränität Es findet sich wohl kaum ein heftiger umstrittener Begriff in der Staats- und Völkerrechtslehre als derjenige der Souveränität. Das Schrifttum zu diesem Problem ist unübersehbar geworden. Von weit größerer Tragweite erscheint jedoch die Tatsache, daß der Streit um die Souveränität nicht auf die Theorie begrenzt bleibt, sondern zahl­ reiche Wechselwirkungen zwischen Theorie und Praxis bestehen, die unter Umständen verhängnisvolle Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt namentlich dann, wenn eine Antwort auf die Frage gesucht wird, ob einer bestimmten menschlichen Organisation neben den übrigen Attributen des Staates auch jenes der Souveräni­ tät zukomme. Leicht versteht sich, daß vor allem die als souverän anerkannten Staaten selbst kein Interesse daran haben, auf ein In­ strument zu verzichten, das sich bei der Gestaltung der Beziehungen zu neuen Staaten oder solchen, die sich in ein verstärktes Abhängig­ keitsverhältnis zu anderen Staaten oder Staatengruppen begeben haben, als wirksames Druckmittel erwiesen hat,106 wie Kelsen schon vor einem halben Jahrhundert treffend feststellte.107 aa) Begriff Schon im Wort «Souveränität»108, welches einen Anspruch auf Ab­ solutheit beinhaltet, liegt seit der Preisgabe der Theorie von der ab­ soluten Souveränität109 die entscheidende Problematik, nachdem sich sozusagen alle heute verwendeten Begriffsinhalte nur noch auf einen relativen Bereich beschränken. Hinzu kommt, daß der Souveräni­ 105 Vgl. Raton 59 f., 117 ff. 106 Vgl. z. B. die Haltung der westlichen Staaten gegenüber der Deutschen Demo­ kratischen Republik oder • neuestens die politischen Hintergründe der sukzes­ siven Anerkennung von Bangla Desh. Für die politische Verwendbarkeit des (rechtlichen) Souveränitätsbegriffs vgl. auch die Breschnew-Doktrin-über die beschränkte Souveränität (vorher vgl. Boguslavskij, Staatliche Immunität). 107 Problem der Souveränität 1. l°8 Ableitung aus 
: dem *'lateinischen Wort «superanus» = am höchsten stehend, über alles erhaben (Wortschöpfung «suverenitas» durch Jean Bodin, zit. bei Helmut Quaritsch, Staat und Souveränität I, Frankfurt a. M. 1970, 39 ff.), vgl. auch Jellinek 453. Zwar bestand das Wort «sovrain» schon Ende des 13. Jahrhunderts, nicht aber mit umfassender Bedeutung; Jellinek 448. 109 Im wesentlichen begründet durch Hegel §§ 330 bis 340. 42
	        

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