Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

dadurch abheben, daß sie während derselben Periode über ein inten­ siveres Gemeinschafts- und Selbstgefühl verfügen.90 Es ist also wohl möglich, einen relativen Intensitätsgrad des Staatsbewußtseins eines Volkes festzustellen, nicht aber dessen absoluten Wert. Indikatoren des Staatsbewußtseins können die Meinungsäußerungen in der Litera­ tur und in den Massenmedien, die politische Struktur, das Verhältnis der Staatsangehörigen zur Staatsautorität u. a. m. sein. Indes ist ge­ rade bei der Berücksichtigung der Indikatoren Vorsicht geboten; meistens ist eine Gewichtung unumgänglich. So kann beispielsweise in der Presse — auch in Publikationen, welche in der Regel die öffentliche Meinung widerspiegeln — aus irgendwelchen Gründen einer Ansicht Raum und damit Publizität gegeben werden, die durch­ aus nicht repräsentativ und womöglich auch nicht zutreffend ist. bb) Die Existenz eines Staatsbewußtseins ist gerade in jüngster Zeit sowohl in der Presse als auch auf andere Weise innerhalb des Für­ stentums angezweifelt worden.97 Zur Begründung wurde insbesondere auf die «heute noch gelegentlich antiobrigkeitlich, antibehördlich, ja fast antistaatlich scheinende Haltung des Liechtensteiners» verwie­ sen, eine Haltung, die wohl auf die jahrhundertelange «Fernsteue­ rung» des liechtensteinischen Staates zurückzuführen ist:98 Erst die Verfassung von 1921 verlangte, daß der liechtensteinische Regie­ rungschef das Landesbürgerrecht besitze, und erst der gegenwärtig regierende Fürst hat ständigen Wohnsitz in Liechtenstein genommen. Dem Liechtensteiner wird aber nicht nur nachgesagt, es fehle ihm an der grundsätzlichen Zustimmung zum Staat, sondern darüber hinaus widme er den lokalen und regionalen Tagesaktualitäten mehr Inter­ esse als den staatspolitischen Belangen. Dieses Ungenügen nahm jedenfalls der Landesfürst Franz Josef II. zum Gegenstand eines 96 So verfügte Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg wohl über mehr Staats­ bewußtsein als Frankreich. Jedes Vertrauen in «seinen» Staat verloren und damit eine totale Entfremdung vom angestammten Staat vollzogen hat das Land Vorarlberg zur Zeit seines Gesuches um Eingliederung in den schweize­ rischen Staatsverband (vgl. dazu Bonjour II 292 ff.). Ein ziemlich ausgeprägtes Staatsbewußtsein ist auch in der Schweiz zu finden. Es drückt sich beispiels­ weise aus durch die ständige Wiederverwendung der Schlagwörter «Sonderfall Schweiz», «schweizerische Eigenart», «unschweizerisches Verhalten» usf. Ein überbetontes Staatsbewußtsein, welches zur Ablehnung allen Andersartigen führt, leitet zum Nationalismus über; vgl. dazu Hans Kohn, Die Idee des Nationalismus. 97 Z. B. NZZ Nr. 372 vom 12. 8. 1971. 98 So der ehemalige Regierungschef Gerard Batliner, Strukturelemente 12; vgl. zum gleichen Thema auch a. a. O. 13 ff., sowie insbesondere Malin, 34 f., welcher den liechtensteinischen Mangel an Staatsbewußtsein nicht als Beson­ derheit unserer Zeit bezeichnet, sondern darauf hinweist, daß ein solcher schon in napoleonischer Zeit und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bestanden habe. 39
	        

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