Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

2. Lockerung der Bindungen zur Schweiz Der Wunsch nach größerer Unabhängigkeit verliert in dem Maß an Berechtigung, als sich auch die anderen Staaten aufgrund des arbeits­ teiligen Wirtschaftssystems in verstärkte Abhängigkeitsbeziehungen begeben müssen. Dagegen ist zu prüfen, ob die Abhängigkeit rela­ tiviert werden kann.533 Das wäre für Liechtenstein dann der Fall, wenn die Beziehungsdichte mit der Schweiz in dem Sinn aufgelockert würde, daß alle oder ein Teil der Beziehungen auf Dritte verlagert werden. Es liegt nahe, eine derartige Umschichtung entweder im Rahmen der europäischen Integration abzuwickeln oder sie zugun­ sten von mindestens zwei einzelnen Staaten vorzunehmen. A. Hinwendung zu den Europäischen Gemeinschaften534 Diese Variante außenpolitischer Strategie könnte deshalb besonders verlockend sein; weil die Möglichkeit zur Streuung der Abhängigkeit günstig erscheint. Dennoch können die Schwierigkeiten, die sich einer solchen Lösung in den Weg stellen, nicht übersehen werden: Zum einen sind vorläufig (und wohl noch auf längere Sicht) Beziehungen mit den EG nur in bestimmten-Bereichen möglich, denn die Gemein­ schaften sind kein Staat mit umfassender Aufgabenstellung. Zum an­ dern bedarf es für eine derartige Neuorganisation der Außenpolitik der Zustimmung des neuen Partners; gerade dabei wäre mit Hinder­ nissen zu rechnen, wie sich bereits bei der Gestaltung des Freihan­ delsabkommens zwischen der Schweiz und den EG gezeigt hat.535 Abgesehen davon wäre noch weniger mit der Möglichkeit zu rech­ nen, maßgebliche Mitwirkungsrechte eingeräumt zu erhalten, als dies im Verhältnis zur Schweiz der Fall war und ist, weil eine Zersplit­ terung der Vetorechte die Fortentwicklung der Gemeinschaft erheb­ lich behindern könnte. Wenn ferner der Status quo in wirtschaftspolitischer Hinsicht zu befriedigen vermag, ist nicht einzusehen, weshalb gerade die wirt­ schaftlichen Belange, die vorläufig allein für einen engeren Schulter- 533 Vgl. Riklin, Konzeption 50 ff. 634 
Ausführlich Gyger 203 ff.; vgl. auch aufgrund der teilweise ähnlichen Pro­ blematik für die Schweiz die Beilage' vom 11. August 1971 zum 83. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über wirtschaftliche Maßnahmen gegenüber dem Ausland, BBl 1971, II 647; sowie Binswanger/Mayrzedt, Die Neutralen in der Europäischen Integration: 535 Vgl. Botschaft des Bundesrates (Anm. 507), BBl 1972, II 656 f. 160
	        

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