Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

gen nicht auf ein sicherheitspolitisches Motiv zurückgehen,523 sondern aus dem Willen zum wirtschaftlichen Überleben heraus angeknüpft und fortentwickelt wurden. Hinzu tritt die Vorsicht schweizerischer- seits, nichts dem Grundsatz der dauernden Neutralität Zuwiderlau­ fendes zu tun. Eine sicherheitspolitische Bindung selbst mit einem Kleinststaat wie Liechtenstein würde dieser Praxis entgegenstehen. 5. Zusammenfassung Die machtpolitische Lage des Fürstentums Liechtenstein ist gekenn­ zeichnet durch ein Machtdefizit gegenüber der Schweiz, das dadurch verstärkt wird, daß der Beziehungsraum im besten Fall regional be­ grenzt ist.524 Die außenpolitische Beziehungsdichte ist zwar hoch, konzentriert sich aber im wesentlichen auf einen Staat als Haupt­ partner. Inhaltlich verteilen sich die Beziehungen auf derart weite Gebiete und sind in Einzelfällen so wenig beschränkt, daß sie eine politische Dimension erreichen. 523 Die Auffassung von Bundesrat Karl Scheurer (vgl. vorn Anm. 211) über den militärischen Wert eines Zollanschlusses Liechtensteins an die Schweiz dürfte kaum einer allgemeinen Oberzeugung im Bundesrat und noch weniger jener des Vertragspartners entsprochen haben. 524 Daran änderte die Aufnahme von Beziehungen zu den EG nichts, da sie ohne jene der Schweiz mit den EG keinen Bestand haben. Dies gilt auch für die Beziehungen zur EFTA. Die selbständigen Kontakte auf europäischer und universeller Ebene vermögen aufgrund ihres im Verhältnis zu den übrigen Beziehungen noch schwachen Gewichtes das Bild nicht zu ändern. 157
	        

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