2. Beziehungsraum518 Die Abhängigkeit von Staaten kann sich aus einer Reihe von Ein flußzentren ergeben oder sich auf ein einziges beschränken. Im Falle Liechtensteins ist zwar die Schweiz nicht die einzige politische Ein heit,519 welche einen Einfluß auszuüben vermag, aber sie dominiert alle anderen Einflüsse ganz offensichtlich. 3. Beziehungsdichte520 Die Beziehungsdichte wird namentlich an der Zahl der Interaktionen gemessen.521 Vom Standpunkt Liechtensteins aus betrachtet,'tritt die Beziehungsdichte dadurch hervor, daß mit der Erfüllung eines Teils der Staatsäufgaben ein Drittstaat betraut wurde. Dementsprechend sind die Interaktionen durch die Schaffung eines einheitlichen Wirt schaftsgebietes, aber auch durch die autonome Ausrichtung Liechten steins auf die Schweiz in verschiedenen Lebensbereichen besonders zahlreich. 4. Beziehungsart522 Diese Kategorie dient zur Unterscheidung der politischen Relevanz der zur Beurteilung der Beziehungsdichte herangezogenen. Interaktio-' nen. Bei der Würdigung der einzelnen Verträge gelangten wir zum Schluß, daß zumindest ein Teil der zwischen der Schweiz und dem Fürstentum hergestellten Rechtsbeziehungen eine politische ?Dimen- sion aufweist. Die Frage ist, ob die Bindung sicherheitspolitischer Art ist. Obschon den meisten Bereichen staatlicher Betätigung ein sicherheitspolitischer Aspekt abgewonnen werden kann, ist doch da von auszugehen, daß die schweizerisch-liechtensteinischen Beziehun 518 Vgl. Riklin, Konzeption 10. 619 Als weitere politische Einheiten kommen Österreich — unter anderem auf grund seines Einflusses im Bereich der Zivil- und Strafgesetzgebung sowie der starken persönlichen Beziehungen — und die internationalen Organisationen, bei denen Liechtenstein mitarbeitet, in Frage. 520 Vgl. Riklin, Konzeption 12 ff. 521 Riklin, Konzeption 12 f., will auch die Art der /Willensbildung; berücksichti gen, die danach qualifiziert wird, ob sie zwischenstaatlich oder überstaatlich erfolgt. Für das vorliegende Untersuchungsobjektist diese. .Dimension . hin gegen nicht von Belang,' da'sie : in erster Linie für die. Beschreibung einer Staatengemeinschaft mit mehreren Gliedern gedacht ist; vgl. vorn S. 101. 522
Vgl. Riklin, Konzeption 14. 156