Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

schullehrerausbildung nicht im Inland durchgeführt wird.477 Auch die Sekundär- und Gymnasiallehrerausbildung erfolgt — allerdings ohne besondere vertragliche Grundlage — an den schweizerischen Hochschulen, beziehungsweise an der Sekundarlehramtsschule St. Gallen. Da außerdem ein Großteil der Akademiker in der Schweiz die Ausbildung empfängt, wird die Gefahr einer gewissen kulturel­ len Abhängigkeit kaum bestritten werden können. So betrachtet erscheint es von großer Bedeutung, daß sich Liechten­ stein noch vermehrt anstrengt, die Erziehung seines Nachwuchses im eigenen Land durchzuführen. Erweist sich dies als nicht möglich — was namentlich für die Hochschulausbildung zutreffen wird — kann vom Standpunkt der Abhängigkeitsfrage jene Lösung als zweckmäßigste gelten, welche dem Fürstentum ein angemessenes Mitwirkungsrecht sichert. Das wird vor allem dann erreicht, wenn sich Liechtenstein als Mitträger zu beteiligen vermag, wie dies beim Neu-Technikum Buchs und bei der Försterschule Maienfeld gesche­ hen ist. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Sorge für die Ausbildung und Erziehung seiner Bürger eine der vornehmsten Staatsaufgaben ist. Das Fürstentum hat sich dieser Pflicht nicht entzogen. Aufgrund der Privatinitiative, durch staatliche Schulen und durch die vertrag­ liche und einvernehmliche Gewährleistung des Schulbesuchs im Aus­ land kann sich jedenfalls jeder Liechtensteiner die ihm zusagende Ausbildung aneignen. Reichen seine eigenen Mittel dazu nicht aus, wird er mit Stipendien unterstützt.478 2. Gesundheitswesen Die liechtensteinische Bevölkerung wird zwar ausreichend ärztlich versorgt,479 hingegen mußten zusätzliche Verträge mit den Nachbar­ kantonen über die Hospitalisierung liechtensteinischer Patienten ab­ geschlossen werden. Auch hiefür war es naheliegend, die bereits be­ stehende Spital-Infrastruktur der Nachbarkantone St. Gallen und 477 Offenbar nicht zuletzt aus diesem Grund scheinen die Beziehungen mit dem österreichischen Schulwesen wieder ausgebaut zu werden; Wolf, a. a. O. (Anm. 472). 478 Siehe Anm. 472. 479 Kranz, Dokumentation 130. 143
	        

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