Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

23.4 Die wirtschaftliche und politische Bedeutung der heutigen Regelung der Beziehungen Liechtensteins zur Europäischen Gemeinschaft Durch den Abschluß der Zusatzabkommen wollte Liechtenstein sicherstellen, daß die von der Schweiz abgeschlossenen Freihandels­ abkommen auch für das Fürstentum Geltung haben. Für die Export­ industrie sollte der freie Zugang zu einem Markt von 300 Millionen Verbrauchern erreicht werden. Rund 68,5% der. liechtensteinisch­ schweizerischen Importe kommen aus dem erweiterten Gemeinsamen Markt. Dieser nimmt annähernd 46% der Exporte aus dem liechten­ steinisch-schweizerischen Wirtschaftsraum auf. Zählt man zu diesen Zahlen die Handelsbeziehungen mit dem Rest-EFTA-Raum hinzu, so liefert der durch die Freihandelsabkommen vereinte Wirtschafts­ raum 78 % der Importe und absorbiert auf der Basis der Export­ ziffern von 1973 81,3% der liechtensteinischen Exporte.244 Die Frei­ handelsabkommen können zu Recht als Eckpfeiler für die langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft Liechtensteins bezeichnet wer­ den, dessen Außenhandel im Verhältnis zum Sozialprodukt rund 80% ausmacht. Die Wiedererrichtung von Handelsschranken zwi­ schen Liechtenstein und den der EG beitretenden EFTA-Staaten — Großbritannien und Dänemark — sowie ein allfälliger Zollabbau zwischen der Rest-EFTA ohne Liechtenstein und der EWG würde für die im liechtensteinisch-schweizerischen Zollgebiet domizilierte Industrie Auswirkungen zeitigen, die diese nur schwer bewältigen könnten. Durch den Abschluß der Abkommen werden, nach Rechnung des schweizerischen Bundesrates, für 35 % der Gesamtexporte und für 60% der Importe des liechtensteinisch-schweizerischen Wirtschafts­ gebietes die Handelszölle abgebaut. Durch den Wegfall der Zollbe­ lastung von durchschnittlich 8,6 %245 gelang es nicht nur, für die aus dem Fürstentum in den EG-Raum exportierten Produkte gleiche Zu­ trittsbedingungen zum EWG- und EGKS-Markt zu erreichen, wie sie den Produzenten dieser Länder selber zukommen, sondern gegen­ über den nicht der großen Freihandelszone angehörenden Industrie­ staaten auf diesem Markt einen Wettbewerbsvorsprung zu realisieren. Dadurch können wichtige Absatzmärkte gesichert und die Ertrags­ lage der Industrie verbessert werden. Die Verschärfung der Kon­ 244 Jahresbericht 1973 LIK, S. 34. 245 Vgl. Brugger E., Die Schweiz und die europäische Integration, Vortrag, wie­ dergegeben in: Documenta 71/1972, S. 23. 98
	        

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