Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

Dasselbe trifft für das Beschäftigungsziel zu. Sieht man von der Trennungsvariante ab, die aus andern Gründen nicht positiv bewer­ tet werden kann, so bietet keine der zur Verfügung stehenden Alter­ nativen eine bessere Lösung des Beschäftigungsproblems. Beziehungsraum Eine Änderung des Beziehungsraumes, entweder in Form einer Sin- gulärregelung oder einer Kollektivregelung der Beziehungen Liech­ tensteins zur Europäischen Gemeinschaft zusammen mit einem an­ dern Partner als der Schweiz, hätte eine grundlegende Neugestaltung der Beziehungen des Fürstentums zur Eidgenossenschaft zur Folge. Je nachdem müßten zwischen Liechtenstein und der Schweiz neue Zollschranken errichtet werden. Der Aufbau eines eigenen aufwen­ digen Zolldienstes und Grenzschutzes könnte das Fürstentum dadurch umgehen, daß sich Liechtenstein zum Zollfreigebiet erklären würde. Die Trennung von der Schweiz wäre aber mit einem Einnahmeaus­ fall von ca. 25 °/o der Staatseinnahmen verbunden. Tabelle 602: Bedeutung der liechtensteinischen Einnahmen aus der Schweiz 1950 bis 1973 in Fr. 1 000.— Jahr 
Zoll­Warenum-Total­Gesamt­°/o-Anteil anteil satzsteuer-einnahmen 
einnahmen 
der Einnah­ und Luxus­aus der 
des Fürsten­men 
aus der steueranteil1 
Schweiz tums 
Schweiz 1950 628 642 
1 270 
3 320 38,2 1955 1 215 
960 2 175 5 965 
36,4 1960 1 863 1 137 
3 000 11 135 27,0 1965 
6 206 3 574 9 780 
32 482 30,1 1970 9 163 
2 943 12 106 
55 582 21,8 19732 13 400 7 000 20 400 
78 050 26,1 1 Die Luxussteuer wurde auf den 1. Januar 1959 abgeschaffen. 2 Budget-Zahlen. Quelle: Batliner E. H., 50 Jahre Zollvertrag Liechtensteins mit der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung des Geldwesens, Vaduz 1973, S. 27. Es ist fraglich, ob die Verringerung der Landeseinnahmen durch die in der Folge der Zollfreiheit eintretende Steigerung des Handels kompensiert werden könnte. Eine Anhebung der Steuersätze wäre wohl kaum zu umgehen. Anderseits gelänge es jedoch, die Lebens­ kosten zu senken. Große administrative Probleme würden sich aus der Einführung eigener indirekter Steuern ergeben. Bliebe Liechten­ stein überdies in der EFTA, so müßten für den Handel mit der 216
	        

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