Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

päischen Gemeinschaft auf gleichberechtigter Basis ins Auge fassen kann. Tabelle 401: Vergleich zwischen Liechtenstein, Luxemburg und der Europäischen Gemeinschaft. 1970 
EG 
Luxemburg 
Liechtenstein Absolut 
in %> 
Absolut 
in °/o in %> v. d. EG 
d. EG 
Luxem­ burg Fläche (1000 km2) 1 
524,9 2,6 
0,17 
0,16 0,010 
6,15 Bevölkerung (100) 252 609 
340 
0,13 21 
0,008 6,17 Erwerbstätige (1000) 104 
526 144 
0,13 
10,2 0,010 
7,08 BSP (Mrd. |)» 625,9 
1,0 0,15 
0,1 0,016 
10,00 Exportzahlen (Mio. $)2 
116 
0983 384,94 
0,33 83,41 
0,072 21,67 gleich SFr. 4.—. 2 Nur Betriebe, die der LIK angeschlossen sind. 3 Diese Zahl enthält auch den innergemeinschaftlichen Handel. 4 Ausgerechnet nach der luxemburgischen pro Kopfquote der belgisch­ luxemburgischen Wirtschaftsunion. Quelle: Information (Statistik), Die Erweiterte Gemeinschaft 14/1972; Fürsten­ tum Liechtenstein, Statistisches Tabellenwerk 1973. Flächen- und bevölkerungsmäßig macht Liechtenstein etwa Vioooo der Europäischen Gemeinschaft aus und auch nur ca. 6% Luxemburgs. Es ist wahrscheinlich, daß eine allfällige Forderung des Fürstentums nach Gleichstellung mit den andern EG-Staaten wenig Verständnis und Unterstützung finden würde. Damit gelangt man zum Schluß, daß Liechtenstein einerseits all jene Aufgaben, die es noch unabhän­ gig von dritten Staaten ausüben kann, selbst wahrnehmen sollte; an­ derseits erfordert die Kleinstaatlichkeit auf vielen Bereichen eine Zusammenarbeit mit dem Ausland. Diesbezüglich gilt es, den liech­ tensteinischen Einfluß auf ausländische Entscheidungen, die auch für das Fürstentum von grundlegender Bedeutung sind, zu optimie­ ren. Das Postulat der Gleichberechtigung ist wohl zu hoch gegriffen, doch sollte es Liechtenstein im Minimum gelingen, seine Werte und Interessen kundzutun und auf ihre Beachtung hinzuwirken. Da die Intensität der Beziehungen des Fürstentums zur EG nur in beschränk­ tem Ausmaß vom liechtensteinischen Verhalten abhängt, dürfte es angebracht sein, daß das Fürstentum sich bemüht, auf einen Aus­ gleich zwischen Abhängigkeit und Einfluß hinzuwirken. Am größ­ ten ist die Unabhängigkeitseinbuße Liechtensteins im Falle von 
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