Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

statistik dokumentiert dies zur Genüge. Im Jahresbericht 1961 wies die LIK zum ersten Mal die Exporte nach den EG-Ländern separat aus. Ihr Anteil am gesamten liechtensteinischen Außenhandel betrug 22,7 °/o.37 Zehn Jahre später, das heißt 1971, belief er sich auf 33,9 °/o.38 Trotz den EG-Diskriminierungen nahmen die Exporte Liechtensteins in den EG-Raum um mehr als 10% zu, wertmäßig um mehr als Fr. 100 Millionen. Im Gegensatz dazu entwickelte sich der Handel mit den EFTA-Staaten verhältnismäßig rückläufig, und dies trotzdem die Zollschranken abgebaut wurden. Der prozentuale Anteil der EFTA am liechtensteinischen Außenhandel verringerte sich in der gleichen Periode um ca. 15 %.36 Bestimmend für die In­ tensität der Beziehungen des Fürstentums zu den EG-Staaten war demnach weniger die bisherige liechtensteinische Europapolitik, son­ dern seine geographische Lage sowie die Angebots- und Nachfrage­ struktur seiner Nachbarländer. In bezug auf die Streuung seiner Außenbeziehungen unterliegt das Fürstentum mit andern Worten einer gewissen Sachgesetzlichkeit seiner Ausgangslage. Dies trifft in einem geringeren Ausmaß für die liechtensteinischen Einwirkungsmöglichkeiten zu. Sicher begrenzen die verhältnismäßig geringen Machtfaktoren des Fürstentums seine Möglichkeiten, eigene Werte und Interessen in der internationalen Gemeinschaft durchzusetzen. Doch bleiben dem Fürstentum trotz der ungünstigen machtpolitischen Ausgangslage noch verschiedene Wege offen40, um sich als eigenständiges Staatswesen im Rahmen des Möglichen zu profilieren. Wählt man in Liechtenstein die Tren­ nung von der EG, so bedeutet dies, daß das Fürstentum darauf ver­ zichtet, Einflüsse auf Entscheidungen auszuüben, die auch sein Schicksal beeinflussen. Dem Einfluß der EG kann es deswegen nicht entrinnen. Eine Beseitigung von Handelshemmnissen, wie dies im Falle einer partiellen Annäherung Liechtensteins an die Gemeinschaft notwendig ist, hat zur Folge, daß die Dezentralisierung des Entscheidungsvor- ganges im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft dann Liechten­ 37 Jahresbericht 1961 LIK, S. 23. 38 Jahresbericht 1971 LIK, S. 33. 39 1961 exportierten die der LIK angeschlossenen Unternehmen für Fr. 67,6 Mio. in den EFTA-Raum, was 63,5% der Ausfuhren ausmachte. 1971 waren es Fr. 180,7 Mio., was jedoch nur mehr 48,6 °/o der Ausfuhren entsprach. Im besonderen ging der Anteil der Schweiz von 52,5 %> 1961 auf 33,8 °/o 1971 zurück. Vgl. Jahresberichte 1961 und 1971 LIK, S. 23 und S. 33. 40 Vgl. das 5. und 6. Kapitel. 156
	        

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