Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

zeigen müssen als größere, braucht man nicht näher darzulegen. Doch findet dieses Entgegenkommen einerseits seine natürlichen Schranken bei den vitalen Interessen der Mitgliedstaaten und sollte anderseits durch angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten bei Gemeinschaftsent­ scheidungen kompensiert werden. Darin unterscheidet sich die trans­ nationale Integration von der nationalen. Es werden nicht mehr Aus­ schließlichkeitsansprüche an eine höhere Einheit übertragen, sondern, infolge der Interdependenz, Hoheitsrechte gemeinsam wahrgenom­ men. Solange die Kompetenzen der Gemeinschaft da ihre Schranken finden, wo die effektive oder vermeintliche Interessenidentität zwi­ schen EG und Mitgliedstaaten nicht mehr gegeben ist, kann von einer De-facto-Souveränitätseinbuße auch kleiner EG-Staaten nicht gespro­ chen werden. Daraus darf man nun allerdings nicht den Schluß ziehen, daß im Interesse der Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten keine Mehrheitsbeschlüsse mehr gefaßt werden sollten. Im Gegenteil; allgemein wird die Meinung vertreten, daß mit zunehmender Inte­ gration auch das Postulat des Abstimmungsverfahrens in einem neuen Licht erscheinen wird. Der Bereich gemeinsamer Interessen vergrößert sich zusehends. Damit vergrößert sich jedoch auch das potentielle Gebiet, in dem Mehrheitsbeschlüsse gefaßt werden können; geht es dabei doch nicht mehr um die Subordination nationaler Interessen, sondern um das gemeinsame Wahrnehmen gemeinsamer Interessen. Nicht mehr das Prinzip, sondern das Mittel steht zur Diskussion. 41.2 Zusammenfassung und Schlußfolgerung Zusammenfassend könnte man sagen, daß die Auswirkungen der europäischen Integration auf die Unabhängigkeit Liechtensteins von zwei Elementen abhängig sind: 1. Von der effektiven Intensität der Beziehungen Liechtensteins zur Europäischen Gemeinschaft. 2. Von den Einwirkungsmöglichkeiten Liechtensteins auf EG-Ent- scheidungen, die auch sein Schicksal maßgeblich beeinflussen. Die Intensität der Beziehungen Liechtensteins zur Europäischen Ge­ meinschaft wird im wesentlichen geprägt durch die spezifische liech­ tensteinische Ausgangslage. Wollte das Fürstentum den Versuch un­ ternehmen, seinen Handels- und Kapitalbeziehungen eine neue Aus­ richtung zu geben, so dürfte es rasch einmal feststellen, daß seine Möglichkeiten begrenzt sind.36 Ein Blick auf seine Außenhandels- 86 Vgl. 32.3. 155
	        

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