Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein.11 Seither hat die liechtensteinische «Europa-Diskussion» nachgelassen. Zurück blieben viele offene Fragen, zu deren Klärung durch die vor­ liegende Arbeit beigetragen werden soll, und ein gewisses Unbehagen, das Georg Malin in folgende Worte kleidete: «Implizit könnte der Vertrag zur Petrifizierung des Zollvertrages führen, da eine Ände­ rung oder gar Kündigung das Verhältnis Liechtensteins zur EWG berühren würde. Es besteht die Gefahr, daß der Verzicht auf Aus­ übung von Hoheitsrechten im Wirtschafts- und Zollbereich unter diesen Voraussetzungen für Liechtenstein praktisch unkündbar wird. Diese Entwicklung birgt Gefahrenelemente für den Kleinstaat. Das Übergewicht des rein Wirtschaftlichen als Kriterium für Integrations­ würdigkeit erscheint zudem als ein Ausdruck materialistischen, quan­ titativen Denkens, das rechtliche, historische, menschliche, kulturelle, geographische und andere Aspekte als staatsschaffende Faktoren völlig mißachtet."12 1.2 Problemstellung und Methode der vorliegenden Studie Mit dieser Studie über Liechtenstein und die Europäische Gemein­ schaft soll an die bisherige liechtensteinische «Europa-Diskussion» an­ geknüpft und der Versuch unternommen werden, verschiedene der noch hängigen Probleme einer Antwort näher zu bringen. Ausgangs­ punkt bildet die Frage, ob der Abschluß von Beitritts- und Zusatz­ abkommen zu bereits ausgehandelten Vertragswerken zwischen der Schweiz und den europäischen Staatenverbindungen13 für das Für­ stentum Liechtenstein wirklich die einzige Alternative zur politisch und wirtschaftlich undenkbaren Isolation darstellt. » LGB1. 1974, Nr. 17. 12 Malin G., Bemerkungen zu 150 Jahre Liechtensteinische Außenpolitik, in: Bei­ träge zur liechtensteinischen Staatspolitik, Liechtenstein — Politische Schrif­ ten 2, Vaduz 1973, S. 54. 13 Vgl. Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Europäischen Freihandels- Assoziation; LGB1. 1960, Nr. 13; Zusatzabkommen über die Geltung des Ab­ kommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schwei­ zerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juni 1972 für das Fürstentum Liechten­ stein; LGB1. 1973, Nr. 10 und Zusatzabkommen über die Geltung des Abkom­ mens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein; LGB1. 1974, Nr. 17. 15
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.