die potentiellen Arbeitskräftelieferanten nicht EG-Länder sind, wür den ihre Arbeitskräfte nicht von der Freizügigkeit profitieren. Sie wären vielmehr der liechtensteinischen Stabilisierungspolitik unter stellt. Die eigentlichen Überfremdungsschranken bilden jedoch das wirt schaftliche und das subjektive Anfremdungsoptimum. Für verschie dene liechtensteinische, Industriezweige ist das wirtschaftliche Opti mum noch nicht erreicht. Gesamtwirtschaftlich sieht das Bild jedoch anders aus. Eine Zunahme der Einwanderungen wäre mit erhebli chen Kostensteigerungen hauptsächlich im infrastrukturellen Bereich verbunden. Die öffentliche Hand müßte größere Teile der laufenden Ersparnisse beanspruchen, wodurch der Wirtschaft diejenigen Mittel entzogen würden, die sie zur Rationalisierung und Ausweitung des Produktionsapparates dringend bedarf. Das subjektive Anfremdungs optimum könnte zwar formaljuristisch durch einen Federstrich über sprungen werden. Doch ließen sich dadurch allfällige Aggressionen nicht vermeiden. Spannungen zwischen In- und Ausländern würden automatisch zu einer Reduktion des Ausländerbestandes führen. Zu einer langfristigen und damit gefährlichen Überfremdung würde es also auch im Falle der Übernahme der EG-Freizügigkeit durch das Fürstentum kaum kommen. Doch verlöre Liechtenstein dadurch die Möglichkeit, den Ausländerbestand unter Kontrolle zu halten. Er hielte Liechtenstein in Anbetracht seiner hohen Ausländerquote keine Sonderregelung eingeräumt, so läge eine Verschärfung des demogra phischen Problems sicherlich im Bereich des Möglichen. Was wären demgegenüber die Auswirkungen von Verbindungsfor men des Fürstentums mit der EG ohne Freizügigkeit oder gar die Folgen einer Trennungspolitik? Gelänge dadurch eine Entschärfung des demographischen Problems? Wohl kaum. Soll nicht das wirt schaftliche Anfremdungsoptimum unterschritten werden, so darf eine starke Verringerung ausländischer Arbeitskräfte im Fürstentum nicht zugelassen werden. Bei einer Isolierung Liechtensteins vom europäi schen Arbeitsmarkt müßte längerfristig mit einer Reduktion auslän discher Arbeitskräfte aus EG-Ländern gerechnet werden. Quantita tive Rekrutierungsschwierigkeiten würden in der Folge kaum auf treten. Probleme ergäben sich jedoch in qualitativer Hinsicht. Die relativ qualifizierten Abgänge von EG-Arbeitskräften müßten wahr scheinlich zum größten Teil durch Arbeitskräfte mit weniger Erfah rung und mit einem geringeren Bildungsniveau ersetzt werden. Aus menschlichen, wirtschaftlichen und politischen Gründen wird Liechtenstein auch ohne allzu große Annäherung an die Europäische Gemeinschaft es wohl für angebracht halten, Unterschiede zwischen 144