Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

Tabelle 304: Bedeutung der besonderen Gesellschaftssteuer für Land und Gemein­ den in Fr. 1000.— im Fürstentum Liechtenstein 1973 1973 
Total Steuer­Davon besondere Anteil der einnahmen Gesellschafts­ steuern 
besonderen Ge­ sellschaftssteuern am Total der Steuereinnahmen Balzers 4 650,0 2 173,2 46,7 Triesen 4 556,3 1 649,7 36,2 Triesenberg 3 110,2 1 643,5 52,8 Vaduz 10 634,5 1 258,2 11,8 Schaan 8 430,3 1 249,9 14,8 Planken 480,4 258,0 53,7 Eschen 3 806,9 1 631,2 42,8 Mauren 3 587,3 1 381,1 38,5 Gamprin Schellenberg 
1 227,8 397,7 32,4 921,0 574,3 62,4 Ruggell 1 488,5 756,3 50,8 Total Gemeinden 
42 893,4 12 973,0 30,2 Total Land 46 019,5 10 200,3 22,2 Quelle: Rechenschafts-Bericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag für das Jahr 1973, S. 8 und 64. Tabelle 304 macht deutlich, daß bei einer Minderung der besonderen Gesellschaftssteuern die Erschließung neuer Steuerquellen für Land und Gemeinden unerläßlich wäre. In Frage käme wohl nur eine stär­ kere Belastung der natürlichen Personen, da die juristischen bereits unter der allgemeinen Kapitalverknappung zu leiden hätten. Trifft diese Annahme zu, so resultiert aus dem Sekundäreffekt einer allfäl­ ligen Steuerharmonisierung eine negative Distribution des ohnehin kleineren Volkseinkommens zulasten der Lohneinkommen. Besonders schwerwiegend wären auch die Auswirkungen der notwen­ digen Harmonisierungsmaßnahmen im Falle einer liechtensteinischen Beteiligung an einer europäischen Wirtschaftsunion auf den Geld- und Kapitalmarkt. Das liechtensteinisch-schweizerische Zinsniveau liegt sowohl kurzfristig als auch langfristig unter den Sätzen der EG-Staaten.48 Gründe für diesen Zinsunterschied sind die ausrei­ chende Kapitalversorgung im Gegensatz zur Kapitalknappheit der EG-Staaten, die genügende Geldversorgung49, die unterschiedlichen 48 Vgl. Nationale Zinsstruktur und internationales Zinsgefälle, hsg. von der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich 1970, S. 39 f. 49 Das liechtensteinisch-schweizerische Währungsgebiet verfügt im Verhältnis zum BSP wohl über die höchste prozentuale Geldversorgung; vgl. 40. Jahresbericht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 8. Juni 1970, S. 42. 120
	        

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