Tabelle 304: Bedeutung der besonderen Gesellschaftssteuer für Land und Gemein den in Fr. 1000.— im Fürstentum Liechtenstein 1973 1973
Total SteuerDavon besondere Anteil der einnahmen Gesellschafts steuern
besonderen Ge sellschaftssteuern am Total der Steuereinnahmen Balzers 4 650,0 2 173,2 46,7 Triesen 4 556,3 1 649,7 36,2 Triesenberg 3 110,2 1 643,5 52,8 Vaduz 10 634,5 1 258,2 11,8 Schaan 8 430,3 1 249,9 14,8 Planken 480,4 258,0 53,7 Eschen 3 806,9 1 631,2 42,8 Mauren 3 587,3 1 381,1 38,5 Gamprin Schellenberg
1 227,8 397,7 32,4 921,0 574,3 62,4 Ruggell 1 488,5 756,3 50,8 Total Gemeinden
42 893,4 12 973,0 30,2 Total Land 46 019,5 10 200,3 22,2 Quelle: Rechenschafts-Bericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag für das Jahr 1973, S. 8 und 64. Tabelle 304 macht deutlich, daß bei einer Minderung der besonderen Gesellschaftssteuern die Erschließung neuer Steuerquellen für Land und Gemeinden unerläßlich wäre. In Frage käme wohl nur eine stär kere Belastung der natürlichen Personen, da die juristischen bereits unter der allgemeinen Kapitalverknappung zu leiden hätten. Trifft diese Annahme zu, so resultiert aus dem Sekundäreffekt einer allfäl ligen Steuerharmonisierung eine negative Distribution des ohnehin kleineren Volkseinkommens zulasten der Lohneinkommen. Besonders schwerwiegend wären auch die Auswirkungen der notwen digen Harmonisierungsmaßnahmen im Falle einer liechtensteinischen Beteiligung an einer europäischen Wirtschaftsunion auf den Geld- und Kapitalmarkt. Das liechtensteinisch-schweizerische Zinsniveau liegt sowohl kurzfristig als auch langfristig unter den Sätzen der EG-Staaten.48 Gründe für diesen Zinsunterschied sind die ausrei chende Kapitalversorgung im Gegensatz zur Kapitalknappheit der EG-Staaten, die genügende Geldversorgung49, die unterschiedlichen 48 Vgl. Nationale Zinsstruktur und internationales Zinsgefälle, hsg. von der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich 1970, S. 39 f. 49 Das liechtensteinisch-schweizerische Währungsgebiet verfügt im Verhältnis zum BSP wohl über die höchste prozentuale Geldversorgung; vgl. 40. Jahresbericht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 8. Juni 1970, S. 42. 120