Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

sprung für den gesamten EG-EFTA-Raum zu.26 Geht man von dieser umfassenden Freihandelsregelung aus, so verbleibt für positive Han- delsausweitungs- und Verlagerungseffekte praktisch kein Raum mehr, werden doch von Ländern, die nicht dem gemeinsamen Wirtschafts­ gebiet angehören, bereits heute vorwiegend Rohstoffe und Materia­ lien bezogen, die in Westeuropa nicht bzw. nicht in genügendem Maße vorhanden sind. Die Erfahrung, welche die Schweiz seit der Gründung der EFTA machte, trifft auch für Liechtenstein zu. «Generally speaking, the creation of EFTA seems to have had only limited impact on the Swiss economy as a producing unit», wird in einem EFTA-Bericht über die Auswirkungen der Gründung der Freihandelszone auf die Mitgliedstaaten ausgeführt, «this is, of course, explained by the high competitiveness of Swiss industry in most sectors, the low level of Swiss tarif protection before the EFTA was set up, and the concen- tration of Output on a relatively small ränge of highly specialized products in such a way that imports often play a complementary rather than a competing role in domestic demand.»27 Auf der Güter­ seite bestehen die Vorteile des Abbaus tarifärer Handelshemmnisse somit zur Hauptsache darin, daß negative Produktivitätseffekte ver­ hindert werden. Von größerer Bedeutung sind die Auswirkungen auf den Geldstrom (Terms of Trade-Effekte). Die mittlere liechtenstei­ nisch-schweizerische Zollbelastung der Importe vor Schaffung einer Freihandelszone mit der EG ist im Verhältnis zu den EG-Zollschran- ken gering. Daraus resultiert ein positiver Integrationssaldo zugun­ sten des liechtensteinisch-schweizerischen Wirtschaftsraumes. Vorteil­ haft wirken sich auch die Präferenzierungseffekte gegenüber nicht beteiligten Drittstaaten aus. Eine über die Beseitigung tarifärer Handelsschranken hinausreichende Verbindung Liechtensteins mit der Europäischen Gemeinschaft hätte kaum mehr nennenswerte positive Konsequenzen auf Wachstum und Wohlstand. Von der notwendigen Rechts- und Steuerharmonisierung würden keine großen Produktivitäts- oder Terms of Trade-Effekte ausgehen, und ein allfälliger Ubergang von den niedrigeren schwei­ zerischen Zollsätzen zu den höheren der EG liegt kaum im Interesse der liechtensteinischen Industrie. Der höhere EG-Außentarif würde zu höheren Preisen für Rohstoffe und Güter führen, die nicht aus dem EG-Raum oder aus Gebieten stammen, welche mit der EG durch 26 Vgl. 232.3. 27 Vgl. The effects of EFTA on the economies of Member States, Genf 1969, S. 133. 112
	        

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