Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Selbstverständnis

staates und anderseits aus einer passiven, falsch interpretierten Part­ nerschaftspolitik gegenüber der Schweiz zu entspringen. Beide ange­ führten Gründe sind jedoch bedeutungslos im Zusammenhang damit, ob ein Staat in dieser Welt existieren soll oder nicht. Oberster Zweck des Staates sind nicht seine eigene Macht nach innen und außen, nicht seine Größe und Bedeutung, sondern dem Menschen innerhalb dieser Gemeinschaft alle Entfaltungsmöglichkeiten zu geben; dazu die Ver­ wirklichung von Menschenwürde, Freiheit und Wohlfahrt. Auch die staatliche Unabhängigkeit oder Abhängigkeit ist nur Mittel zu die­ sem Zweck. Erfüllt der Staat Liechtenstein diese Bedingungen? Ich meine ja, denn a) Seine Verfassung und Organisation (!) ermöglichen die Verwirk­ lichung von Menschenwürde und Freiheit. b) Die Bildungsmöglichkeiten für den Liechtensteiner und für die Liechtensteinerin haben eine beachtliche Breite erreicht. c) Die liechtensteinische Industrie und das Gewerbe bieten eine große Auswahl von Berufen an und sichern damit die moderne Wohlfahrt der Gemeinschaft. 2. 
Bilden Volk und Fürst eine Einheit? Sicher ist ein Fürst keine Notwendigkeit für ein demokratisches Staatswesen. Man kann sich aber auch für einmal fragen, ob eine Gemeinschaft demokratisch ist, wenn sie einen Teil der Macht an eine Person abtritt. Entscheidend dürfte dafür sein, ob ein Volk dies wünscht oder dazu gezwungen wird. Wenn es das wünscht, und das scheint mir für uns Liechtensteiner der Fall zu sein, dann ist es ein echt demokratischer Entschluß ohne Widerspruch. Unser Fürstenhaus stand nicht nur finanziell und staatsbildend an der Wiege dieses Staates, sondern unsere Fürsten haben sich im histo­ rischen Werdegang immer stärker in mutiger Mitverantwortung die­ sem Lande zugewandt. Mit der jetzigen Berufung eines Liechten­ steiners zum Kabinettsdirektor vollzieht sich eine weitere Intensivie­ rung der gegenseitigen Information. Das ist notwendig, um für die Zukunft eine stabile Einheit Volk-Fürst zu gewährleisten. Diese Ein­ heit ist für mich von staatserhaltender Bedeutung und ich möchte deshalb auf die Gefahren hinweisen, durch die sie beeinträchtigt wer­ den könnte. Das Verhalten des Liechtensteiners zum Fürsten möchte ich zu diesem Zwecke in ein kommerzielles, ein emotionales und ein staatspolitisches gruppieren. In der Nachkriegszeit hat sich in Liechtenstein ein reger Tourismus entwickelt. Diskussionslos bildet die fürstliche Familie mit ihrem Schloß die Hauptattraktion für den Touristen. Es braucht nicht 44
	        

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