Außerordentlich interessant ist jedoch das Verhältnis der eingegan genen Antworten. Es beträgt für die Stichwörter «Verträge mit den Europäischen Gemeinschaften (EG)» : «allgemeine Außenpolitik» : «Schweiz» = 7:1:0. Daraus kann der Schluß gezogen werden, daß die erste Assoziation des Durchschnitts-Liechtensteiners auf das Stichwort Außenpolitik «Europäische Gemeinschaften» bzw. «EWG» heißt und nicht etwa Schweiz. Daraus läßt sich weiter folgern, daß das Verhältnis Liechtensteins zur Schweiz im Bewußtsein der Stimmbürger weder als Bestandteil einer allgemeinen Außenpolitik noch als solcher der Europapolitik Liechtensteins gilt, sondern einen eher
innenpolitischen Charakter angenommen hat. Diese These wird durch folgende Korrelationen bestätigt und untermauert: — Korrelation von Frage 1 mit 6: 70 °/o der Stimmbürger, die eine Europapolitik Liechtensteins als vordringlichstes Problem empfin den, sehen das Verhältnis Liechtenstein—Schweiz als «richtig» an. — Korrelation von Frage 1 mit 10: 80 % der Befragten, welche die Europapolitik als wichtigste Frage bezeichneten, befürworten eine regionale Kooperation zwischen Liechtenstein und der Schweiz. — Korrelation von Frage 2 mit 11: 86% der «Europa-Anhänger» finden, daß man sich in Liechtenstein nicht genügend mit außen politischen Dingen befaßt. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der liechtensteinischen EWG- Politik von der Bevölkerung reges Interesse entgegengebracht wird. Über das Wie dieser Europa-Politik sind sich die Stimmbürger jedoch nicht im klaren (vgl. hierzu die Ausführungen unter III. 3.). c) Erhaltung der Eigenstaatlichkeit Die Erhaltung der Eigenstaatlichkeit Liechtensteins wird in der Wäh lerschaft offensichtlich nicht als Problem empfunden: Lediglich 3 % der Befragten setzten dieses Problem an die erste Stelle. Daraus kann jedoch nur mit Vorbehalt ein mangelndes und schon gar nicht ein fehlendes Staatsbewußtsein abgeleitet werden; im Gegenteil. Wenn die Wählerschaft auf dieses latente Problem direkt angesprochen wird, reagiert sie großenteils positiv (vgl. die Ausführungen über die Frage bezüglich des «Kantons Liechtenstein», III. 2. c). Die diesbe züglichen Korrelationen mit den Fragen 6, 10 und 11 wurden hier weggelassen, da sie auf Grund der zu geringen Zahl derjenigen, die die Eigenstaatlichkeit als Problem empfanden, nicht aussagekräftig waren. 129