Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

— vor allem auf bilateraler Basis — enge Beziehungen bestehen, ist eine latente Gefahr einer zu starken Integration fast im Sinne einer Selbstaufgabe festzustellen. Dieser Gefahr kann nur dadurch begeg­ net werden, wenn der Versuch einer 
Streuung der Abhängigkeiten unternommen wird. Das ist zweifellos leichter gesagt als getan. Eine Notwendigkeit besteht aber solange, als die Integration der übrigen Staaten noch nicht eine Intensität erreicht hat, die es erlauben würde, sich vollends den neuen Gemeinschaftsorganen anzuschließen. Auf den Fall Liechtensteins angewandt würde dies bedeuten, daß dieses Land versuchen müßte, seine Abhängigkeit von der Schweiz durch eine engere Verbindung beispielsweise mit Österreich auf eine andere Grundlage zu stellen, mindestens solange, als die Europäischen Ge­ meinschaften sich noch nicht zu einer echten und umfassenden supra­ nationalen Vereinigung entwickelt haben. Ob eine solche Streuung der Abhängigkeit im Einzelnen als wünschbar erscheint, ist natürlich eine andere Frage, deren Beantwortung ausschließlich von der Beur­ teilung der liechtensteinischen Zukunft und vom politischen Willen seines Volkes abhängt. Sicher ist, daß jede Auflösung bestehender und womöglich gut eingespielter Bindungen eine zusätzliche Belastung mit sich bringt, die vielleicht als untragbar oder zumindest als unprak­ tisch und unrationell betrachtet wird. Hier wird eben nur eine Ab­ wägung der verschiedenen Prioritäten zu einer Lösung führen, zu einer Lösung allerdings, deren positive und negative Konsequenzen bewußt gemacht werden müssen. Die Folge ist ein politischer Ent­ scheid, der nicht richtig oder falsch, nicht gut oder schlecht sein kann, sondern dem Willensträger im Hinblick auf die innerstaatlichen Ver­ hältnisse als am ehesten angebracht erscheinen muß. Im Rahmen der bilateralen Beziehungen wäre darauf zu achten, daß eine möglichst weitgehende Gleichberechtigung erzielt wird. Der im Laufe dieses Jahres nachdrücklich geäußerte Wunsch nach der Er­ öffnung auch einer schweizerischen diplomatischen Vertretung in Vaduz ist aus dieser Sicht zweifellos berechtigt. Ob allerdings daraus eine Vertiefung der zwischenstaatlichen Beziehungen resultierte, ist immerhin fraglich, denn es wäre doch mehr eine bloß optische Be­ reinigung der Verhältnisse, als eine materielle Verbesserung. Die Frage sei nur aufgeworfen, aber nicht beantwortet, ob im Verhältnis Liechtenstein-Schweiz unter Umständen nicht auch einmal unkon­ ventionelle Wege beschritten werden könnten, nachdem es sich ja auch um ein unkonventionelles Verhältnis handelt, beispielsweise durch eine Neuordnung der institutionellen Gegebenheiten. Denkbar wäre die Schaffung eines paritätischen Koordinationsausschusses, der regelmäßig oder auf Verlangen eines Partners zusammentreten 89
	        

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