Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

Bemerkungen zu 150 Jahre Liechtensteinische Außenpolitik Georg Malin Der alte Reichsgedanke zeigte in der Endphase Symptome der Zer­ setzung. Das Fürstentum Liechtenstein ist 1719 das 343. Mitglied des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation geworden. Der Reichs­ deputationshauptschluß von Regensburg im Jahre 1803 reduzierte die Kleinstaaterei durch die Eliminierung der Reichsbistümer, die Napo­ leon den deutschen Fürsten als Entschädigung für linksrheinische Gebiete zuteilte. Und als auf Geheiß Napoleons 1806 der Rheinbund entstand, der ungefähr das Gebiet der heutigen Deutschen Bundes­ republik umfaßte, legte Kaiser Franz Josef II. die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation nieder. Liechtenstein, Mitglied des Rheinbundes, wurde dadurch vom Reichsfürstentum zum souveränen Fürstentum umgewandelt. Die Außenbeziehungen des Reichsfürstentums und des souveränen Fürstentums konzentrier­ ten sich vor allem auf den deutschen Raum: wirtschaftlich auf Lindau, politisch auf Ulm. Vom souveränen Fürstentum der Rheinbundzeit zum Bundesstaat Am 18. Mai 1848 wurde in Frankfurt die Deutsche Nationalver­ sammlung eröffnet. Unter den 585 Abgeordneten, die an diesem Tag in die Paulus-Kirche in Frankfurt einzogen, befand sich auch Peter Kaiser als Vertreter Liechtensteins, das seit dem Wienerkongreß (1815) Mitglied des Deutschen Bundes war. Als weitaus kleinster Bundesstaat besaß auch Liechtenstein eine Stimme im Plenum, das Initiativrecht in der Bundesversammlung und in der Gestaltung der Bundesverhältnisse das Vetorecht. In der engeren Bundesversammlung aber partizipierte Liechtenstein in der 16. Kurie zusammen mit 7 anderen deutschen Fürstentümern an einer gemeinsamen 16. Stimme. Die verschiedenen Mediatisierungswellen, die seit der französischen Revolution über Europa hinweggingen, verschonten aus verschiedenen Gründen Liechtenstein. Die Kleinheit des Landes war schon damals den deutschnationalen Großraumdenkern, den auf quantitative Kri­ terien bedachten Staatsrechtlern, den politischen Satirikern und Stra­ 49
	        

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