Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

ist zuwenig oder zuviel; zuwenig, weil sie heutzutage hinter den multilateral regelmäßig zu ordnenden Materien zurückbleibt; in der konkreten Ausgestaltung aber auch zuviel, weil der substanz­ geschwächte Zollvertrag nicht angemessen berücksichtigt, welche Folgen eine fehlende oder allzuschwache Präsenz Liechtensteins in der organisierten Staatengesellschaft nach sich ziehen könnte. Was gerade von der Schweiz ursprünglich als Instrument nachbarlicher Hilfe und Stütze für den kleineren Partner gedacht war, kann unter den neuen Verhältnissen auch eine problematische Seite bekommen. — Ebenfalls ist mit Bezug auf das rein bilaterale Verhältnis, wie wir gesehen haben, ein gewisses Ungenügen oder Fehlen von Regelungen festzustellen, wie sie zum festen Bestand jeder modernen Freihandels­ zone, um so mehr einer Zollunion, gehören. Daß außerdem manches heute unausgewogen erscheint und mit Rücksicht auf die fünfzig­ jährige loyale Zusammenarbeit partnerschaftlicher gefaßt werden könnte, ohne dadurch die schweizerische Autonomie zu beeinträch­ tigen, leuchtet aus der bereits erfolgten Darlegung der Vertragsinhalte wohl von selbst hervor. Auch der Umstand, daß in der multilateralen Staatengesellschaft die innerstaatlichen oder bilateralen Verhältnisse von einem weiteren Staatenpublikum und der Weltöffentlichkeit befragt werden, läßt Anpassungen als sinnvoll erscheinen. Mit bloßem Dank nicht genügend würdigen läßt sich die Regelung über die diplomatische und konsularische Interessenvertretung durch die Eidgenossenschaft. — Liechtenstein selbst besitzt heute nurmehr eine diplomatische Vertretung in der Schweiz. Man kann sich fragen, ob sich nicht auch hier die Verhältnisse verschoben haben. 2. 
Möglichkeiten einer Korrektur Mir scheint, die neuen Verhältnisse rechtfertigen eine Berücksichti­ gung. Zunächst im ZV: dabei geht es um Modifikation, um Anpas­ sung, um Korrekturen, nicht um Umstülpung oder Aufhebung und nicht um Ultimaten. Die Lösungen liegen m. E. in der Richtung ver­ besserter Partnerschaft unter Aufrechterhaltung der schweizerischen Interessen. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: eine Maximali- sierung der Zollunion, also eine Steigerung der Integration auf der Basis vermehrter Partnerschaft oder eine freiere Ausgestaltung, wo­ mit der kleinere Partner sozusagen hinterher und von selbst an Eigen­ ständigkeit gewänne. Beide Modelle sind, ohne die große Verschieden­ heit der Gegebenheiten zu übersehen, in vielen Differenzierungen im europäischen Integrationsgespräch gestanden. 42
	        

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