Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

gegenüber dem damaligen Fürsten Johann I. entstanden, so fällt auf, wie rasch Liechtenstein unter seinen Fürsten sich in die neue Rolle fand und jede Gelegenheit zur Festigung der Unabhängigkeit nützte. Staatsverträge folgten nacheinander, um sich, selbst unter größten Opfern, in den multilateralen Verbindungen als Staat zu behaupten, nicht ohne gefährliche Phasen drohender Mediatisierung durch grö­ ßere Staaten durchzumachen. Gegen Zusicherung der Souveränität durch Napoleon wurde 1813 der Vertrag von Teplitz unterzeichnet5). Ende 1813 trat Liechtenstein formell aus dem Rheinbund aus und schloß einen Vertrag mit Österreich, in welchem der Kaiser dem Fürstentum die Souveränität garantierte6). Gleichlautende Verträge folgten mit Preußen und Rußland. Nach dem Beitritt zur Quadru­ pelallianz gegen Napoleon im Frühjahr 1815 folgten unter ausdrück­ licher Bestätigung der Souveränität und der Unverletzlichkeit des territorialen Bestandes die Unterzeichnung der Bundesakte des Deut­ schen Bundes und der Beitritt zur Haupt- und Schlußakte des Wiener Kongresses7). Verschiedene weitere multilaterale Abkommen, dar­ unter der Beitritt zur Heiligen Allianz, stärkten die Position Liech­ tensteins. Bereits 1820 drohte Liechtenstein dem Kanton St. Gallen, es werde den Streit über einen eigenmächtigen st. gallischen Rhein- wuhrbau wegen Gebietsbedrohung eines deutschen Staates der Bun­ desversammlung vorlegen8). Der Stärkung diente auch eine ganze Reihe bilateraler Verträge. Es wurden sogar Freizügigkeitsabkommen mit entfernten Staaten wie Preußen und den Niederlanden abgeschlossen. Dazu gehören das Freizügigkeitsabkommen von 1821 mit dem Kan­ ton Graubünden und die Abkommen über die Freizügigkeit und die Rheinkorrektion von 1835 und 1837 mit dem souveränen Kanton St. Gallen. Der erste Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossen­ schaft ist das Freizügigkeitsabkommen von 18389). Alles in allem aber befand sich Liechtenstein in einer multilateralen Ära bis zum Ende des Deutschen Bundes. Die Zeit ist von einem eindrücklichen Einsatz für die liechtensteinische Selbstbehauptung in der Gesellschaft größerer Staaten und gegen Gefahren der Mediatisierung gekenn­ zeichnet. Mit dem Ende des Deutschen Bundes schrumpfte die liechtensteinische Außenpolitik auf bilaterale Beziehungen zusammen, vornehmlich solchen mit Österreich. Aber auch die Nähe zur Schweiz trat wieder 5) Unterzeichnung am 9. 9. 1813; Malin Diss. a. a. O., Seite 159. 8) Am 7. 12. 1813; Malin Diss. a. a. O., Seite 160 f.; Rupert Quaderer, Politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein von 1815—1848, Diss. Fribourg, Seite 201. 7) Quaderer a. a. O-, Seite 205 f., 210 f., 214. 8) Quaderer a. a. O., Seite 221. 8) Quaderer a. a. O-, Seite 224 ff. 24
	        

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