Liechtenstein im «EWR-Rechtsetzungsprozess» Andrea Entner-Koch1 Übersicht 1.Einleitung 2.Charakterisierung des «EWR-Rechtsetzungsprozesses» 3.Zwei Phasen des «EWR-Rechtsetzungsprozesses» 4.Erste Phase: Decision Shaping 5.Zweite Phase: Übernahme von EWR-relevanten EU-Rechtsakten in das EWR-Abkommen 6.Beispiele für Liechtenstein-spezifische Anpassungen der EWR-Rechtsakte 7.Schlussfolgerungen 1. Einleitung Der «EWR-Rechtsetzungsprozess» gewährleistet den Nachvollzug des EWR-relevanten EU-Rechts. Es handelt sich um ein komplexes Verfah - ren, das sich grundsätzlich auf die inhaltliche und zeitliche Parallelität des EWR-Rechts zum EU-Recht abzielt. Darüber hinaus handelt es sich um einen Mechanismus, welcher fortlaufend dauernd in Anspruch ge - nom men wird. Die Dynamik des EWR-Rechts und die damit verbundene Wich - tig keit des «EWR-Rechtsetzungsprozesses» kann am besten durch die Zahl der ins EWR-Abkommen übernommenen Rechtsakte ver anschau - 81
1Dieser Beitrag gibt nur die persönlichen Ansichten der Autorin wieder, die sich nicht mit denjenigen der Verwaltung oder der Regierung Liechtensteins zu decken brauchen.