Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1993) (32)

ABFALLKAMPAGNE LIECHTENSTEIN 
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3 Verursacherprinzip wird durchgesetzt Ab 1.1.1994 gibt es ein für alle Gemeinden Liechtensteins ein- heitliches Gebührenreglement. Die Gebühren sind volumen- abhängig. Sie decken den Auf- wand für die Hauskehrichtabfuhr sowie den Aufwand für Planung, Betrieb, Abschreibung und 
Investitionen  der Kehrichtverbren- nungsanlage (KVA). Je nach Gemeinde müssen die Gebühren teilweise stark angehoben wer- den. Einerseits muss nun, wer mehr Abfall verursacht, mehr bezahlen. Andererseits müssen mit den Ge- bühren alle Entsorgungskosten finanziert werden können. Ab 1.1.1994 gelten unter anderem die folgenden Gebühren: Unser Tip Schaffen Sie sich doch einen 120-Liter-Behälter an, den Sie im Keller oder in der Ga- rage aufstellen. Sie brauchen dann für den Abfalleimer in der Küche gar keine Keh- richtsäcke mehr, sondern werfen den Abfall lose in den Eimer. Wenn der Ab- falleimer voll ist, leeren Sie ihn in den Grossbehälter in der Garage. Es dauert dann vielleicht 2 oder mehr Wo- chen, bis er voll ist und von der Müllabfuhr geleert wer- den muss.
	        

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